
Im Mittelalter war hier eine «Dingstatt», eine mittelalterliche Gerichtsstätte. Erwähnt wurde sie erstmals 1333, damals übergab König Ludwig der Bayer dem Zürcher Ritter Gottfried Mülner I. die Ortschaften Zumikon und Zollikon sowie die dingstatt ze Druchtenhusen als Lehen.
Seit dem 7./8. Jahrhundert bis 1358 war hier der Ort der Gerichtsversammlung für die Reichsvogtei Zürich. Das Ding oder thing war eine Volks- und Gerichtsverhandlung nach altem germanischem Recht. Zugelassen waren ausschliesslich erwachsene Männer aus der Gegend, also aus Collinchovin und Truhtilhusa. Verhängte Todesurteile wurden beim Galgenbühl oberhalb der Rüterwis vollstreckt.
Vom frühgermanischen Wort ding lassen sich mehrere heute noch gebräuchliche Wörter ableiten wie Bedingung, bedingen, sich verdingen oder jemanden dingfest machen.
Im Norden hat sich der Begriff ding /thing als Bezeichnung für eine gesetzgebende Versammlung bis in die Gegenwart erhalten: Das isländische Parlament heisst heute noch Althing, das dänische Folketing und das norwegische Storting.